Landschaftsbild NRW

Der Charakter einer Landschaft ist geprägt durch die natürlichen Gegebenheiten, kulturhistorische Einflüsse und die aktuellen Nutzungen. Das Landschaftsbild beruht auf der Erscheinung und der visuellen Wahrnehmung einer Landschaft und stellt ein wichtiges Modul des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar.

Durch das Landschaftsbild wird die Landschaft mit ihren prägenden und erlebbaren Strukturelementen, Räumen und Sichtbeziehungen beschrieben und nach einer vom LANUV für NRW in Anlehnung an etablierte Bewertungsmethoden entwickelten und standardisierten Methode bewertet. Weitere Informationen siehe Karte der Landschaftsbildeinheiten NRW (PDF).

Alle Landschaftselemente, sowohl die punktuellen (z.B. Berggipfel), die linearen (z.B. Flüsse und Hecken) als auch die flächenhaften (z.B. Wiesen und Wälder), stehen in Wechselwirkungen zueinander und bilden im Idealfall ein ausgewogenes Ganzes. Die einzelnen Landschaftsbestandteile spiegeln sowohl die natur- als auch kulturgeschichtliche Entwicklung eines Raumes wieder und tragen zur Identifikation bei. Die Naturnähe und das Naturerleben als Ausdruck für die Erlebbarkeit von naturräumlichen Gegebenheiten wie Wasserflächen, Felsformationen, Flora und Fauna werden dabei mit einem positiven Erscheinungsbild der Landschaft verbunden.

Beeinträchtigungen kann das Landschaftsbild durch raumwirksame Nutzungen aus den Bereichen Verkehr, Windenergieanlagen, Energie- und Wasserwirtschaft, Rohstoffabbau, Freizeitanlagen oder Industrie- und Gewerbeanlagen erfahren. Bei der Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes fließen neben der naturräumlichen Charakteristik einer Landschaft, ihrer kulturhistorischen Entwicklung und den aktuellen Nutzungsformen auch bestehende Beeinträchtigungen und Konflikte ein.

Ruhraue Foto: Beckmann

Abgrenzung und Bewertung von Landschaftsbildeinheiten LBE

Zur Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes wird die Landschaft in Landschaftsbildeinheiten LBE unterteilt. Die räumliche Bezugseinheit für die Abgrenzung von Landschaftsbildeinheiten und deren anschließende Bewertung bilden die Landschaftsräume in NRW die zu diesem Zweck weiter unterteilt bzw. binnendifferenziert werden.

Zur Bewertung des Landschaftsbildes werden innerhalb der Landschaftsräume Landschaftsbildeinheiten abgegrenzt:

  • Offene Agrarlandschaft (A)
  • Grünland-Acker-Mosaik (G)
  • Wald-Offenland-Mosaik (O)
  • Wald (W)
  • Flusstal (F)
  • Bachtal (B)
  • Stillgewässer (S)
  • Sonderstandorte (X)

Für die Abgrenzung werden unter anderem Luftbilder und topographische Karten, Geomorphologie und Relief der Landschaft (3D-Geländemodelle), die Nutzungskartierung, eine Bestandsaufnahme positiver wie Schlösser und negativer Elemente wie Verkehrsinfrastruktur, Daten aus @LINFOS NRW wie Naturschutzgebiete, sowie selektive Geländebegehungen. Darüber hinaus werden insbesondere auch die Biotopverbundflächen und das Biotopkataster zur Binnendifferenzierung herangezogen.

Die Bewertung der Landschaftsbildeinheiten erfolgt anhand der Kriterien „Eigenart-Vielfalt-Schönheit“:

Die „Eigenart“ charakterisiert das Typische einer Landschaft mit Hilfe der Erfassungsmerkmale Relief, Gewässer, qualitatives Nutzungsmuster, Siedlungsausprägung sowie der ästhetisch wirksamen bzw. störenden Landschaftselemente. Diesem Kriterium kommt bei der Bewertung eine zentrale Bedeutung zu.

Die „Vielfalt“ beschreibt quantitativ den Abwechslungsreichtum der landschafts- und naturraumtypischen Ausprägungen der Nutzungen, Strukturen und Elemente.

Die „Schönheit“ bewertet das Maß der Übereinstimmung der landschaftstypischen Ausstattung der Natur mit der menschlichen Nutzung. Die „Schönheit“ wird durch Naturnähe charakterisiert.

Bewertet wird jeweils die Übereinstimmung des Ist-Zustandes mit dem Soll-Zustand, d.h. dem angestrebten landschaftstypischen Leitbild. Die Bewertungsmethodik ist in den Fachbeiträgen zu den Planungsregionen im Downloadbereich hinterlegt.

Aufbauend auf der flächendeckenden Bewertung werden im Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege fünf Wertstufen (sehr gering, gering, mittel, hoch, sehr hoch) klassifiziert. Aus der Wertstufe 'hoch' leiten sich die Landschaftsbildeinheiten mit besonderer Bedeutung ab, aus der Wertstufe 'sehr hoch' die Landschaftsbildeinheiten mit herausragende Bedeutung. In der Datenbank @Linfos des LANUV wird das Landschaftsbild für NRW mit allen Wertstufen zur Verfügung gestellt.

Empfehlungen und Umsetzung

Ziel ist es Landschaftsbildeinheiten mit herausragender und besonderer Bedeutung zu bewahren und zu fördern. Hierzu zählen der Erhalt landschaftsbildprägender Leitstrukturen wie markante Reliefformen, naturnahe Wälder, Fließ- und Stillgewässer ebenso wie der Erhalt wertvoller Kulturlandschaften und historischer Siedlungselemente.

Eine Veränderung in den Leitstrukturen und visuellen Sichtbeziehungen ist zu vermeiden. Dort wo die Eigenart des Landschaftsbildes nicht mehr ausgeprägt erkennbar ist, ist eine dem Landschaftsraum angepasste Aufwertung durch naturnahe Landschaftselemente vorzunehmen. Weitere Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind zu vermeiden.

Zudem ist die flächendeckende Landschaftsbildbewertung Grundlage für die Ersatzgeldermittlung für mastenartige Eingriffe wie Windenergieanlagen oder Hochspannungsleitungen.