Der Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege beinhaltet eine flächendeckende landschaftsräumliche Gliederung in Form von Landschaftsräumen. Ihre Abgrenzung bezieht sich auf natürliche Gegebenheiten, wie sie der Naturräumlichen Gliederung zu Grunde liegen, und berücksichtigt darüber hinaus die aktuellen Nutzungsstrukturen – Infrastruktur, bauliche Nutzung, Forst und Landwirtschaft.
Die zugrunde gelegten Kriterien für die Ausgliederung der Räume lassen Hinweise auf die Ausstattung der Landschaft mit raumprägenden und gliedernden Elementen zu, die insbesondere als Basis für die räumliche Konkretisierung des Biotopverbundsystems und die Abgrenzung von Landschaftsbildeinheiten dient.
In einem „Landschaftsraum-Dokument“ werden für jeden Raum die natürliche, kulturelle Ausstattung und Entwicklung, herausragende Landschaftselemente, Zielarten sowie Nutzungskonflikte im Hinblick auf Natur und Landschaft beschrieben. In einem Leitbild für den jeweiligen Landschaftsraum wird eine aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege günstige, möglichst konfliktarme Weiterentwicklung aufgezeigt und Ziele und Maßnahmen zur Erreichung eines dem Leitbild nahekommen Zustandes formuliert.
Das Leitbild sowie die konkreten Maßnahmen bilden eine wichtige Grundlage für die naturschutzfachliche Empfehlung des LANUK zur Formulierung und räumlichen Darstellung von Entwicklungszielen im Regionalplan (Landschaftsrahmenplan) und im Landschaftsplan.
Eine detaillierte Beschreibung der Landschaftsräume kann den einzelnen Sachdokumenten zu den Landschaftsräumen auf der Internetplattform des LANUK entnommen werden.