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Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege (FB-NuL) in Nordrhein-Westfalen

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hat nach § 8 Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW, 2016 den Auftrag den Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege als Grundlage für den Regionalplan als Landschaftsrahmenplan und für den kommunalen Landschaftsplan zu erarbeiten. Eine Aktualisierung ist vorzunehmen, soweit dies nach Maßgabe des § 9 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes erforderlich ist, in der Regel jedoch alle zehn Jahre. Die Aktualisierung erfolgt rechtzeitig vor Aufstellung des Regionalplans. Die Aktualisierung kann sich auch auf sachlich oder räumliche Teilbereiche beziehen.

Titelbild, Wacholderheide bei Blankenheim, Bildautor: C. Beckmann
Wacholderheide bei Blankenheim, Bildautor: C. Beckmann