Die im Fachbeitrag formulierten Leitbilder, Empfehlungen und Hinweise werden von der Regional- und Landschaftsplanung entsprechend ihrer Darstellungsebenen und Planinhalten in Ziele, Grundsätze, Bereichs-/Schutzgebietsdarstellungen sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen umgesetzt.
Beispiel: Aufgrund der Empfehlungen im Fachbeitrag NuL können Bereiche zum Schutz der Natur BSN oder Bereiche zum Schutz der Landschaft und Erholung BSLE in der Regionalplanung und Naturschutzgebiete NSG und Landschaftsschutzgebiete LSG in der Landschaftsplanung planerisch und rechtsverbindlich umgesetzt werden.